Namensrecht

Namensrecht

Es handelt sich hierbei um ein sog. Statusrecht.

Innerhalb des Namensrechtes geht es um

Ehegattennamen

Ehenamen, Geburtsnamen, Begleitnamen, Name des verwitweten oder geschiedenen Ehegatten, Zwischennamen, Namensänderungen etc..

Kindesnamen

Namensgebung bei der Geburt, Vorrang des Ehenamens, Namensgebung bei Uneinigkeit der Eltern, bei Alleinsorge bei der Geburt, Änderung des Kindesnamens bspw. bei späterer Entstehung der gemeinsamen Sorge oder bei Anfechtung der Vaterschaft des Namensgebers, Einbenennung von Stiefkindern und Scheidungs- halbwaisen, nachgeschobene Vornamen, Änderung des Vornamens etc..

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